Was wird gewählt?
Am 23. Oktober 2005 finden in Wien Gemeinderatswahlen statt. In den Wiener Gemeinderat werden 100 VertreterInnen der verschiedenen Parteien dem Wahlergebnis entsprechend entsendet. Nach der Wahl 2001 waren vier Parteien im Gemeinderat vertreten: Die SPÖ mit 52 Mandaten, die FPÖ mit 21 Mandaten, ÖVP mit 16 Mandaten und die Grünen mit 11 Mandaten. Nach der Spaltung der FPÖ im Frühjahr 2005 und der damit verbundenen Neugründung des BZÖ folgte auch im Wiener Gemeinderat die Spaltung. Damit sind derzeit fünf Parteien vertreten.
Im Burgenland wird am 9. Oktober 2005 der Landtag gewählt, in dem derzeit vier Parteien vertreten sind: die SPÖ mit 17 Mandaten, die ÖVP mit 13 Mandaten, die FPÖ mit 4 Mandaten und die Grünen mit 2 Mandaten. Insgesamt sitzen also 36 Landtagsabgeordnete im Landtag und entscheiden dort, wie es in wichtigen Fragen im Burgenland weitergeht.
Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 Jahren an diesen beiden Wahlen teilnehmen.
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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und zum Stichtag in ihrer Gemeinde ihren Hauptwohnsitz (Stichtag Wien: 26. August 2005, Stichtag Burgenland: 2. August 2005) gemeldet haben.
Nichtösterreichische EU-BürgerInnen dürfen den Gemeinderat in Wien und den burgenländischen Landtag nicht wählen, sind aber sehr wohl für die Bezirksvertretungswahl in Wien wahlberechtigt, wenn sie die übrigen Voraussetzungen (Wahlalter, Hauptwohnsitz, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen) erfüllen.
AuslandsösterreicherInnen ohne Hauptwohnsitz dürfen bei diesen Wahlen nicht teilnehmen.
Muss man wählen?
Es besteht für keine der beiden Wahlen „Wahlpflicht“ (= gesetzliche Teilnahmepflicht). Der Gesetzgeber vertraut hier auf das demokratische Bewusstsein der einzelnen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
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Wer kann gewählt werden?
In Wien kandidieren zum Gemeinderat die fünf bereits vertretenen Parteien:
SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs
ÖVP - Österreichische Volkspartei
FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs
Die Grünen - Grüne Alternative
BZÖ - Bündnis Zukunft Österreich
Zur Gemeinderatswahl in Wien tritt zusätzlich noch die KPÖ, die Kommunistische Partei Österreichs, an.
Im Burgenland treten die vier im Landtag vertretenen Parteien an:
SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs
ÖVP - Österreichische Volkspartei
FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs
Die Grünen - Grüne Alternative
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Wann wird gewählt?
Die Wahllokale in Wien haben am Wahltag von 7 - 17.00 Uhr für dich geöffnet.
Im Burgenland werden die die Wahllokale und deren Öffnungszeiten spätestens 14 Tage vor der Wahl in der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. Diese entscheidet auch selbständig über die jeweiligen Wahlzeiten in der Gemeinde.
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Wo kann ich wählen?
In Wien bekommst du rund zehn Tage vor der Wahl die so genannte "Amtliche Wahlinformation." Darin steht wann genau die Wahl ist, wo sich dein Wahllokal befindet, wann es offen hat und weitere wichtige Informationen zur Wahl.
Im Burgenland übt jede/r Wahlberechtigte ihr/sein Wahlrecht grundsätzlich in jener burgenländischen Gemeinde aus, in der sie/er am Stichtag seinen Wohnsitz hat und in deren WählerInnenverzeichnis sie/er damit eingetragen ist. Ist eine Gemeinde in Wahlsprengel eingeteilt, so übt die/der Wahlberechtigte ihr/sein Wahlrecht in jenem Sprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
Vorsicht: Wenn du vor kurzer Zeit von daheim ausgezogen bist und dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, kann es Probleme geben, da noch immer deine Heimatgemeinde für dich zuständig ist. Wenn du im Burgenland unterwegs bist, musst du trotzdem nicht in das Wahllokal deiner Gemeinde fahren. Organisiere dir rechtzeitig eine Wahlkarte bei der Bezirkshauptmannschaft deines alten Heimatortes – und das Problem ist gelöst!
Beantragen kannst du die Wahlkarte schriftlich, per E-Mail, im Internet unter www.wahlen.wien.at, per Fax oder einfach persönlich. Eine telefonische Beantragung ist mangels Überprüfbarkeit der Identität nicht möglich.
Die Wahlkarte musst du unbedingt zur Wahl mitnehmen, auch wenn du in deinem zugeteilten Wahllokal wählen möchtest.
Achtung: Du mußt die Wahlkarte bis 3 Tage vor der Wahl in deinem Magistratsamt bzw. Gemeindeamt bestellt haben. In Wien ist dies Donnerstag, der 20. Oktober 2005 und im Burgenland Donnerstag, der 6. Oktober 2005.
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Was brauch ich beim Wählen?
Deine Stimme kannst du nur abgeben, wenn du deinen Wahlausweis oder gegebenenfalls deine Wahlkarte der Wahlbehörde vorlegst. Falls du der Mehrheit der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt bist, musst du eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bestätigung mitnehmen, aus der deine Identität ersichtlich ist (z.B. Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde, Führerschein…).
Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo dein Wahllokal ist, musst du zur Wahl nicht mitnehmen – sie erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.
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Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst nur du selbst. Deine Stimme kannst du also nicht an jemand anderen weitergeben. In deinem Wahllokal überreichst du dem Leiter bzw. der Leiterin der dortigen Wahlbehörde deinen Wahlausweis und deine Wahlkarte, falls du eine solche beantragt hast. (Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)
Nachdem deine Identität festgestellt wurde, bekommst du vom Wahlleiter oder von der Wahleiterin ein undurchsichtiges leeres Kuvert und darfst die Wahlzelle betreten. Jetzt bist du allein. Niemand schaut dir über die Schulter. Ein prickelndes Gefühl, wenn man es zum ersten Mal erlebt. Den ausgefüllten Stimmzettel gibst du in das Wahlkuvert. Das Kuvert übergibst du dann dem Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin, der/die es ungeöffnet in die Wahlurne geben muss.
Dann wird dein Name abgehakt, damit du kein zweites Mal wählen kannst. Wenn du mit Wahlkarte wählst, gibst du das verschlossene Kuvert dem/der Leiter/in der Wahlbehörde. Diese/r leitet dann deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die für dich zuständige Wahlbehörde weiter.
Fertig: Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für deine Zukunft zu treffen und du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen – ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen.
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Was unterscheidet eine gültige Stimme von einer ungültigen?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche Partei du wählen wolltest. Am sichersten ist es, wenn du einfach ein Kreuz in den Kreis bei jener Partei machst, die du wählen willst. Du kannst aber auch alle anderen Parteien durchstreichen – auch dann ist deine Stimme gültig. Von schriftlichen Kommentaren am Stimmzettel raten wir eher ab. Wenn du den Parteien etwas mitteilen willst, dann sag’s ihnen während des Wahlkampfes – jetzt hören sie dir sicherlich zu!
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Was ist eine Vorzugsstimme?
In Wien kannst du sowohl bei der Gemeinderats- als auch bei der Bezirksvertretungswahl nicht nur eine Partei wählen, sondern auch einer/einem bestimmten Kandidatin/en eine Vorzugsstimme geben. Willst du also eine/n PolitikerIn besonders unterstützen, schreibst du den Namen in das dafür vorgesehene Feld in der rechten Spalte des Stimmzettels.
Was kannst du damit bewirken?
Jede Partei hat einen Wahlvorschlag in Form einer KandidatInnenliste abgegeben. Wenn du eine Vorzugsstimme vergibst, kannst du also einer/einem KandidatIn dabei helfen, weiter nach vorne zu "rutschen". Dazu ist es aber natürlich erforderlich, dass dieser/diese KandidatIn eine entsprechend große Anzahl an Unterstützungen erhält.
Wie viele Vorzugsstimmen kannst du vergeben?
Bei der Bezirksvertretungswahl kannst du einer/einem KandidatIn eine Vorzugsstimme geben.
Bei der Gemeinderatswahl kannst du insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme für einen/eine KandidatIn der/die in seinem/ihrem Wahlkreis kandidiert sowie zwei Vorzugsstimmen für den Stadtwahlvorschlag. Den KandidatInnen des Stadtwahlvorschlages werden im zweiten Ermittlungsverfahren die Restmandate für ganz Wien zugeteilt.
Achtung: Partei und KandidatIn müssen übereinstimmen!
Im Burgenland können insgesamt drei gültige Vorzugsstimmen vergeben werden. Maximal zwei davon können an eine Kandidatin/einen Kandidaten vergeben werden. Diese drei Vorzugsstimmen können daher z.B. so vergeben werden, dass einer Kandidatin/einem Kandidaten der gewählten Partei zwei Vorzugsstimmen (Kreuze in beide Kästchen) und einer zweiten Kandidatin/einem zweiten Kandidaten dieser Partei eine Vorzugsstimme (ein Kreuz) gegeben wird. Oder es kann an drei KandidatInnen der gewählten Partei je eine Vorzugsstimme vergeben werden
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Muss ich zum Wählen in der Stadt bleiben?
Grundsätzlich ist eine Ausübung des Wahlrechtes aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland auch mit Wahlkarte nicht möglich.
Wenn du am Wahltag nicht in deinem Wahlsprengel wählen kannst, weil du einfach nicht in der Nähe bist oder aus welchem Grund auch immer, besteht für dich die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Mit dieser kann man in in jedem Wahlkarten-Wahllokal wählen. Ein Wahlkarten-Wahllokal befindet sich in jedem Gebäude mit einem Wahllokal.
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Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Beantragen kannst du die Wahlkarte schriftlich, per E-Mail, im Internet unter www.wahlen.wien.at, per Fax oder einfach persönlich. Eine telefonische Beantragung ist mangels Überprüfbarkeit der Identität nicht möglich.
Die Wahlkarte musst du unbedingt zur Wahl mitnehmen, auch wenn du in deinem zugeteilten Wahllokal wählen möchtest.
Achtung: Du mußt die Wahlkarte bis 3 Tage vor der Wahl in deinem Magistratsamt bzw. Gemeindeamt bestellt haben. In Wien ist dies Donnerstag, der 20. Oktober 2005 und im Burgenland Donnerstag, der 6. Oktober 2005.
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