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Was wird gewählt?
Am 19. September 2004 finden in Vorarlberg Landtagswahlen statt. Zur Zeit sind vier Parteien im Vorarlberger Landtag vertreten. Das derzeitige Mehrheitsverhältnis unter den Parteien im Landtag sieht so aus (Ergebnis der Landtagswahlen 1999): ÖVP 18 Mandate (45,76 %), FPÖ 11 (27,41%), SPÖ 5 (12,99 %) und die Grünen hatten bis jetzt 2 Mandate (6,03 %). Insgesamt sitzen also 36 Landtagsabgeordnete im Landtag und entscheiden dort wesentlich, wie es in wichtigen Fragen in Vorarlberg weitergeht. Detaillierte Infos dazu findest du auf den Websites des Vorarlberger Landtages.
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Wann wird gewählt?
Am Sonntag, den 19. September 2004. Die meisten Wahllokale (zumindest in den größeren Gemeinden) haben von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Einige Wahllokale in Grenznähe werden bis 17.00 Uhr die Möglichkeit zur Stimmabgabe bieten. Du kannst also lange ausschlafen oder du hast, wenn du gleich in der Früh wählen gehst, noch jede Menge Zeit für einen Sonntagsausflug.
Doch Vorsicht! Die Wahlzeiten können in einzelnen Gemeinde stark abweichen:
In kleinen Landgemeinden schließen manche Lokale bereits wieder um 11.00 Uhr vormittags. Geh also auf Nummer sicher und schau auf die Websites des Landes Vorarlberg. Dort findest du die genauen Öffnungszeiten „deines“ Wahllokals oder frag am zuständigen Gemeindeamt nach und schau auf das Informationsblatt, das man in vielen Gemeinden mit der Post zugeschickt bekommt.
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Wer kandidiert?
Welche Parteien kandidieren?
Bei den Landtagswahlen kandidieren die vier derzeit im Landtag vertretenen Parteien: Die Vorarlberger Volkspartei - Dr. Herbert Sausgruber (ÖVP), die SPÖ Vorarlberg – Dr. Elke Sader (SPÖ), die FPÖ Vorarlberg - Dieter Egger (FPÖ) und die Grünen Vorarlberg – DAS Johannes Rauch (Grüne).
Weiter treten folgende Partein zur Landtagswahl an: Die Liste der freien Bürger (FNG), Vau - heute, Die Liste der Unzufriedenen und Selbstdenker und Die Bundkarierten.
Links zu den Webseiten der wahlwerbenden Parteien findest du in unserem Linkverzeichnis.
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Ab wann darf ich wählen?
Wenn du ...
– spätestens am Wahltag (also am 19. September) dein 18. Lebensjahr vollendet hast
– nicht aus irgend einem Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen bist;
– und am sogenannten Stichtag (6. Juli 2004) in die Wählerevidenz einer
Vorarlberger Gemeinde eingetragen warst (d.h. deinen Hauptwohnsitz dort gehabt hast).
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Wo finde ich mein Wahllokal?
Allgemein gilt: In der Gemeinde, in der du am Stichtag (6.7.2004) »hauptgemeldet« warst – wo du also damals deinen Hauptwohnsitz hattest –, ist auch dein Wahllokal. In vielen Gemeinden werden die genauen Adressen der Wahllokale am Schwarzen Brett des Gemeindeamtes ausgehängt oder mittels Postwurfsendungen bekannt gegeben. Und wenn du dich gar nicht zurecht findest, ein kleiner Tipp: Frag deine Nachbarn, die wissen das!
Vorsicht: Wenn du vor kurzer Zeit von daheim ausgezogen bist und dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, kann es Probleme geben, da noch immer deine Heimatgemeinde für dich zuständig ist. Wenn du im Bundesland Vorarlberg geblieben bist, musst du trotzdem nicht nach Hause fahren. Organisiere dir rechtzeitig eine Wahlkarte – und das Problem ist gelöst!
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Was brauche ich beim Wahllokal?
Deine Stimme kannst du nur abgeben, wenn du deinen Wahlausweis oder gegebenenfalls deine Wahlkarte der Wahlbehörde vorlegst. Falls du der Mehrheit der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt bist, musst du eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bestätigung mitnehmen, aus der deine Identität ersichtlich ist (z.B. Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde, Führerschein…).
Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo dein Wahllokal ist, musst du zur Wahl nicht mitnehmen – sie erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.
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Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst du nur selbst. Deine Stimme kannst du also nicht an jemand anderen weitergeben. In deinem Wahllokal überreichst du dem Leiter bzw. der Leiterin der dortigen Wahlbehörde deinen Wahlausweis und deine Wahlkarte, falls du eine solche beantragt hast. (Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)
Nachdem deine Identität festgestellt wurde, bekommst du vom Wahlleiter/von der Wahleiterin ein undurchsichtiges leeres Kuvert und darfst die Wahlzelle betreten. Jetzt bist du allein. Niemand schaut dir über die Schulter. Ein prickelndes Gefühl, wenn man es zum ersten Mal erlebt. Den ausgefüllten Stimmzettel gibst du in das Wahlkuvert. Das Kuvert übergibst du dann dem Wahlleiter/der Wahlleiterin, der/die es ungeöffnet in die Wahlurne leben muss.
Dann wird dein Name abgehakt, damit du kein zweites Mal kommst. Wenn du mit Wahlkarte wählst, gibst du das verschlossene Kuvert an den/die Leiter/in
der Wahlbehörde. Die leiten dann deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die für dich zuständige Wahlbehörde weiter.
Und fertig. Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für deine Zukunft zu treffen und du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen – ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen.
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Was unterscheidet eine gültige Stimme von einer ungültigen?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel (der wird dir einige Tage vor der Wahl zugeschickt) eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche Partei du wählen wolltest. Am sichersten ist es, wenn du einfach ein Kreuz in den Kreis bei der
Partei machst, die du wählen willst. Du kannst aber auch alle anderen Parteien durchstreichen – auch dann ist deine Stimme gültig. Von schriftlichen Kommentaren am Stimmzettel raten wir eher ab. Wenn du den Parteien etwas mitteilen willst, dann sag’s ihnen während des Wahlkampfes – jetzt hören sie dir sicherlich zu!
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Muss ich zum Wählen extra nach Hause Fahren?
Du musst auf jeden Fall im Bundesland Vorarlberg sein. Wenn du dir bis zum 16. September 2004 eine sogenannte Wahlkarte in deinem zuständigen Gemeindeamt organisierst , kannst du in jedem beliebigen Wahllokal im Land Vorarlberg wählen. Die Beantragung einer Wahlkarte kostet nichts. Eine Stimmabgabe außerhalb des Bundeslandes Vorarlberg oder im Ausland ist aber auch mit der Wahlkarte nicht möglich. Falls du dann doch zu Hause sein solltest kannst du mit der Wahlkarte auch in deiner Heimatgemeinde wählen, du musst jedoch die Wahlkarte mitnehmen.
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Wo bekomme ich eine Wahlkarte?
Eine Wahlkarte kannst du beim Gemeindeamt in deinem Hauptwohnsitz bis zum 16. September 2004 beantragen. Das funktioniert entweder persönlich direkt am jeweiligen Gemeindeamt oder auch per Fax und E-Mail.
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