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Was wird gewählt?
Am 7. März 2004 finden in Salzburg gleich drei Wahlen statt. Gewählt werden die Zusammensetzung des Landtages – also des Landesparlaments- die Gemeindevertretungen und die BürgermeisterInnen. Die Informationen von vote4future.at beziehen sich auf die Landtagswahlen. Zur Zeit sind vier Parteien im Salzburger Landtag vertreten. Das derzeitige Merheitsverhältnis unter Partein im Landtag sieht so aus (Ergebnis der Landtagswahlen 1999): ÖVP 15 Mandate (38,8%), SPÖ 12 (32,3%), FPÖ 7 (19,6%) und die Grünen hatten bis jetzt 2 Mandate (5,4%). Insgesamt sitzen also 36 Landtagsabgeordnete im Landtag und entscheiden dort wesentlich, wie es in wichtigen Fragen in Salzburg weitergeht. Detaillierte Infos dazu findest du auf der Wahlseite vom Land Salzburg.

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Wann findet die Landtagswahl statt?
Am Sonntag, den 7. März 2004. Die meisten Wahllokale (zumindest in den größeren Gemeinden) haben von 7.00 Uhr früh bis 17.00 Uhr abends geöffnet. Du kannst also lange ausschlafen oder du hast, wenn du gleich in der Früh wählen gehst, noch jede Menge Zeit für einen Sonntagsausflug.

Doch Vorsicht! Die Wahlzeiten können in einzelnen Gemeinde stark abweichen:
Am Flughafen oder am Bahnhof in Salzburg öffnet das erste Wahllokal bereits um 4.30 Uhr früh. In kleinen Landgemeinden schließen manche Lokale bereits wieder um 11.00 Uhr vormittags. Geh also auf Nummer sicher und schau auf die Website des Landes Salzburg. Dort findest du die genauen Öffnungszeiten „deines“ Wahllokals oder frag am zuständigen Gemeindeamt nach und schau auf das Informationsblatt, das man in vielen Gemeinden mit der Post zugeschickt bekommt.

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Welche Parteien kandidieren?
Bei den Landtagswahlen kandidieren die vier zurzeit im Landtag vertretenen Parteien: Die Salzburger Volkspartei - Dr. Franz Schausberger/Dr. Wilfried Haslauer (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gabi Burgstaller (SPÖ), die Freiheitliche Partei Salzburg - Dr. Karl Schnell (FPÖ) und die Grünen - die Grüne Alternative (Grüne).

Links zu den Webseiten der wahlwerbenden Parteien findest du in unserem Linkverzeichnis.

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Darf ich (schon) wählen?
Ja, wenn du ...
– spätestens am Wahltag (also am 7. März) dein 18. Lebensjahr vollendet hast
– nicht aus irgend einem Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen bist;
– und am sogenannten Stichtag (17. Dezember 2003) in die Wählerevidenz einer
Salzburger Gemeinde eingetragen warst (d.h. Deinen Hauptwohnsitz dort gehabt hast).

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Wo finde ich mein Wahllokal?
Allgemein gilt: In der Gemeinde, in der du am Stichtag (17. Dezember 2003) »hauptgemeldet« warst – wo du also damals deinen Hauptwohnsitz hattest –, ist auch dein Wahllokal. In vielen Gemeinden werden die genauen Adressen der Wahllokale am Schwarzen Brett des Gemeindeamtes ausgehängt oder mittels Postwurfsendungen bekannt gegeben. Und wenn du dich gar nicht zurecht findest, ein kleiner Tipp: Frag deine Nachbarn, die wissen das!

Vorsicht: Wenn du vor kurzer Zeit von daheim ausgezogen bist und dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, kann es Probleme geben, da noch immer deine Heimatgemeinde für dich zuständig ist. Wenn du im Bundesland Salzburg geblieben bist, musst du trotzdem nicht nach Hause fahren. Organisiere dir rechtzeitig eine Wahlkarte – und das Problem ist gelöst!

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Was muss ich zum Wahllokal mitnehmen?
Deine Stimme kannst du nur abgeben, wenn du einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis mitbringst. Der zeichnet sich dadurch aus, dass dein Foto drauf ist,
dein Name draufsteht und ein Stempel von einem Amt drauf ist. Also zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein, Reisepass. Kein amtlicher Lichtbildausweis ist
zum Beispiel der Meldezettel (kein Foto drauf), der Schülerausweis (nicht amtlich), oder deine Netzkarte (kein Ausweis). Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo dein Wahllokal ist, musst du zur Wahl nicht mitnehmen – sie erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.

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Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst du nur selbst. Deine Stimme kannst du also nicht an jemand anderes weitergeben. In deinem Wahllokal überreichst du dem Leiter bzw. der Leiterin der dortigen Wahlbehörde deinen amtlichen Lichtbildausweis und deine Wahlkarte, falls du eine solche beantragt hast. (Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)

Nachdem deine Identität festgestellt wurde, bekommst du den amtlichen Stimmzettel und ein Kuvert und darfst die Wahlzelle betreten. Jetzt bist du allein. Niemand schaut dir über die Schulter. Ein prickelndes Gefühl, wenn man es zum ersten Mal erlebt.

Wenn du Deine Stimme abgegeben hast, steckst du den Stimmzettel in das Kuvert, klappst es zu und wirfst es in die Urne. Dann wird Dein Name abgehakt, damit du kein zweites Mal kommst, und du kriegst deinen Ausweis wieder. Wenn du mit Wahlkarte wählst, gibst du das verschlossene Kuvert an den/die Leiter/in
der Wahlbehörde. Die leiten dann deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die für dich zuständige Landeswahlbehörde weiter.

Und fertig. Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für deine Zukunft zu treffen und du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen – ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen.

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Was unterscheidet eine gültige von einer ungültigen Stimme?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel (den bekommst du im Wahllokal) eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche Partei du wählen wolltest. Am sichersten ist es, wenn du einfach ein Kreuz in den Kreis bei der
Partei machst, die du wählen willst. Du kannst aber auch alle anderen Parteien durchstreichen – auch dann ist deine Stimme gültig. Von schriftlichen Kommentaren am Stimmzettel raten wir eher ab. Wenn du den Parteien etwas mitteilen willst, dann sag’s ihnen während des Wahlkampfes – jetzt hören sie dir
sicherlich zu!

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Muss ich zum Wählen extra nach Hause fahren?
Du musst auf jeden Fall im Bundesland Salzburg sein. Wenn du dir bis 4. März eine sogenannte Wahlkarte in deinem zuständigen Gemeindeamt organisierst , kannst du in jedem beliebigen Wahllokal im Land Salzburg wählen. Das Antragsformular für eine Wahlkarte findest du auch im Internet auf der Website vom Land Salzburg. Die Beantragung einer Wahlkarte kostet nichts. Eine Stimmabgabe außerhalb des Bundeslandes Salzburg oder im Ausland ist aber auch mit der Wahlkarte nicht möglich. Falls du dann doch zu Hause sein solltest kannst du mit der Wahlkarte auch in deiner Heimatgemeinde wählen, du musst jedoch die Wahlkarte mitnehmen.

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Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Ab sofort – bis spätestens 4. März – kannst du
beim Gemeindeamt in deinem Hauptwohnsitz eine Wahlkarte beantragen. Das funktioniert entweder
persönlich direkt am jeweiligen Gemeindeamt oder auch per Fax und E-Mail. Das Antragsformular für eine Wahlkarte findest du auch im Internet auf der Website vom Land Salzburg.

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