Was wird gewählt?
Am 1. Oktober 2006 wird der Österreichische Nationalrat – also unser Bundesparlament – gewählt. Der Nationalrat ist der sogenannte »Gesetzgeber«. Das bedeutet, dass alle Bundesgesetze, von denen auch Du tagtäglich betroffen bist, im Parlament beschlossen werden müssen. Bei der kommenden Nationalratswahl werden alle 183 Parlamentssitze neu vergeben. Wer dort Platz nehmen darf, kannst auch Du mit Deiner Stimme mitbestimmen.
Die Bundesregierung wird somit nur indirekt gewählt - sie muss sich nach dem 1. Oktober so zusammensetzen, dass sie im frisch gewählten Nationalrat keine Mehrheit gegen sich hat. Je nach Ausgang der Wahl und somit je nach Zusammensetzung des Nationalrats ergeben sich unterschiedliche Koalitionsmöglichkeiten.
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Wann findet die Wahl statt?
Am Sonntag, den 1. Oktober 2006. Die meisten Wahllokale (zumindest in den
größeren Städten) haben von 7.00 Uhr früh bis 17.00 Uhr abends geöffnet.
Du kannst also lange ausschlafen oder Du hast, wenn Du gleich in der Früh wählen
gehst, noch jede Menge Zeit für einen Sonntagsausflug.
Doch Vorsicht! Die Wahlzeiten können in einzelnen Gemeinde stark abweichen:
Am Flughafen Wien öffnet das erste Wahllokal bereits um 5.00 Uhr früh. In kleineren Gemeinden schließen manche Lokale bereits wieder um 9.00 Uhr vormittags. Wenn Du also auf Nummer sicher gehen willst, dann frag am besten am zuständigen Gemeindeamt nach oder schau auf das Informationsblatt, das man in vielen Gemeinden mit der Post zugeschickt bekommt.
Um 17.00 Uhr abends ist dann alles vorbei. Die letzten Wahllokale machen dicht
und der ORF geht mit der ersten Hochrechnung auf Sendung. Das solltest Du
nicht verpassen!
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Welche Parteien kandidieren wo?
Österreichweit kandidieren die Parteien, die bereits derzeit im Parlament vertreten sind: die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ).
Weiters kandidieren in ganz Österreich die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) sowie die "Liste Dr. Martin - für Demokratie, Kontrolle, Gerechtigkeit".
Links zu den Homepages der wahlwerbenden Parteien findest Du in unserem Link-Bereich.
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Darf ich (schon) wählen?
Ja, wenn Du ...
– spätestens mit 1. Oktober 2006 das 18. Lebensjahr vollendet hast, also vor dem 1. Oktober 1988 geboren bist;
– nicht aus irgend einem Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen bist;
– und am sogenannten Stichtag (1. August 2006) in die Wählerevidenz einer
österreichischen Gemeinde eingetragen bist.
In 99,9 % der Fälle ist nur der erste Punkt wirklich wichtig.
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Wo finde ich mein Wahllokal?
Allgemein gilt: In der Gemeinde, in der Du hauptgemeldet bist ist auch Dein Wahllokal. In vielen Gemeinden werden die genauen Adressen der Wahllokale am Schwarzen Brett des Gemeindeamtes ausgehängt oder mittels Postwurfsendungen bekannt gegeben. Viele Gemeinden bieten auch auf der eigenen Homepage eine Übersicht über die Wahllokal. Und wenn Du Dich gar nicht zurecht findest, ein kleiner Tipp: Frag Deine Nachbarn, die wissen das!
Vorsicht: Wenn Du vor kurzer Zeit von daheim ausgezogen bist und Dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, kann es Probleme geben, da noch immer Deine Heimatgemeinde für Dich zuständig ist. Zum Wählen musst Du trotzdem nicht nach Hause fahren. Organisiere Dir rechtzeitig eine Wahlkarte – und das
Problem ist gelöst!
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Was muss ich zum Wahllokal mitnehmen?
Deine Stimme kannst Du nur abgeben, wenn Du einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis mitbringst. Der zeichnet sich dadurch aus, dass Dein Foto drauf ist, Dein Name draufsteht und ein Stempel von einem Amt drauf ist. Also zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein, Reisepass. Kein amtlicher Lichtbildausweis ist zum Beispiel der Meldezettel (kein Foto drauf), der Schülerausweis (nicht amtlich), oder Deine Netzkarte (kein Ausweis). Wenn Du eine Wahlkarte beantragt hast, musst Du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn Du doch in dem für Dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo Dein Wahllokal ist, musst Du zur Wahl nicht mitnehmen – sie erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.
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Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst Du nur selbst. Deine Stimme kannst Du also nicht weitergeben. In Deinem Wahllokal überreichst Du dem Leiter bzw. der Leiterin der dortigen Wahlbehörde Deinen amtlichen Lichtbildausweis und Deine Wahlkarte, falls Du eine solche beantragt hast. (Wenn Du eine Wahlkarte
beantragt hast, musst Du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn Du doch in dem für Dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)
Nachdem Deine Identität festgestellt wurde, bekommst Du den amtlichen Stimmzettel und ein Kuvert und darfst die Wahlzelle betreten. Jetzt bist Du allein und niemand schaut Dir mehr über die Schulter.
Wenn Du Deine Stimme abgegeben hast (also dein Kreuzerl gemacht hast), steckst Du den Stimmzettel in das Kuvert, klappst es zu und wirfst es in die Urne. Dann wird Dein Name abgehakt, damit Du kein zweites Mal kommst, und Du kriegst Deinen Ausweis wieder. Wenn Du mit Wahlkarte wählst, gibst Du das verschlossene Kuvert an den/die Leiter/in der Wahlbehörde. Die leiten dann Deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die für Dich zuständige Landeswahlbehörde weiter.
Und fertig. Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für Deine Zukunft zu treffen und Du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen – ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen.
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Was unterscheidet eine gültige von einer ungültigen Stimme?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel (den bekommst Du
im Wahllokal) eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss
bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche Partei Du wählen
wolltest. Am sichersten ist es, wenn Du einfach ein Kreuz in den Kreis bei der
Partei machst, die Du wählen willst.
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Was ist eine Vorzugsstimme?
Mit einer Vorzugsstimme kannst Du einen Kandidaten oder eine Kandidatin der Partei, die Du gewählt hast, bevorzugen. Die Vergabe von einer Vorzugsstimme ist für den Landeswahlkreis und/oder für den Regionalwahlkreis möglich. Du musst dazu den betreffenden Namen in die Zeile neben der Partei schreiben. Erhält eine kandidierende Person eine ausreichend große Anzahl von Vorzugsstimmen, dann kann sie auf der KandidatInnenliste ihrer Partei nach vorne "rutschen" und kann so – obwohl vielleicht an aussichtsloser Stelle gereiht – trotzdem ins Parlament einziehen. Vorzugsstimmen kannst Du nur innerhalb der Parteiliste vergeben, die Du auch gewählt hast. Passt die Vorzugsstimme nicht zu Deinem Kreuzchen, dann gilt nur die Stimme für die Partei, und die Vorzugsstimme verfällt.
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Muss ich zum Wählen extra nach Hause fahren?
Wenn Du Dir bis 28. September 2006 eine sogenannte Wahlkarte organisierst, kannst Du in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs wählen. Das kostet nichts, geht ganz einfach und ist sehr bequem.
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Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Ab sofort – bis spätestens Donnerstag, den 28. September 2006 – kannst Du an Deinem Hauptwohnsitz eine Wahlkarte beantragen. Das funktioniert entweder persönlich direkt am jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat, oder auch per Post, Fax und E-Mail. Viele Gemeinden haben auch die Möglichkeit eingerichtet, direkt übers Internet eine Wahlkarte zu bestellen. Entweder Du schaust auf unserer Homepage unter Links nach, oder Du suchst gleich auf der Homepage Deiner Heimatgemeinde. Mit einer Wahlkarte kannst Du dann überall in ganz Österreich wählen, musst diese jedoch auch dann mitnehmen, wenn Du wider Erwarten doch in dem für Dich zuständigen Wahllokal wählen willst.
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Kann ich auch im Ausland wählen?
Ja, mit einer Wahlkarte kannst Du auch aus dem Ausland Deine Stimme abgeben. Das Kuvert mit Deinem Stimmzettel muss allerdings bis spätestens Montag, den 9. Oktober 2006, bei der jeweiligen Landeswahlbehörde eingetroffen sein.
Wenn Du im Ausland bist, muss ein Zeuge oder eine Zeugin mit österreichischer Staatsbürgerschaft, eine österreichische Vertretungsbehörde oder eine "einem österreichischen Notar vergleichbare" Person mit Unterschrift bestätigen, dass Du (und niemand anderes) den Stimmzettel im Ausland und vor Sonntag, dem
1. Oktober 2006, 17.00 Uhr, ausgefüllt hast. Dafür ist außen am Kuvert ein Formular aufgedruckt. Wenn Du mit anderen ÖsterreicherInnen zusammen bist, ist es am einfachsten, sich gegenseitig die korrekte Stimmabgabe zu bestätigen. Du solltest Deine Wahlkarte dann rechtzeitig zur Post bringen und darauf achten, dass sie noch vor dem 1. Oktober in Österreich eintrudelt
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