|
Was wird gewählt?
Am 25. April 2004 wird der Bundespräsident in geheimer,
gleicher, freier und persönlicher Wahl unmittelbar vom
Bundesvolk - das sind alle wahlberechtigten Staatsbürge-
rInnen - für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.
In der österreichischen Verfassung ist der gewalten-
teilende Rechtsstaat festgeschrieben. Die obersten
Träger des Staats (insb. Nationalrat, BundespräsidentIn, Bundesregierung) stehen im Verhältnis der gegenseitigen Abhängigkeit und Kontrolle. Der/die BundespräsidentIn
ist zum Beispiel zur Ernennung und Entlassung der Bundesregierung berufen und kann (über Vorschlag der Bundesregierung, der Sache nach also im Einvernehmen mit dieser) den Nationalrat auflösen. Er/Sie steht aber andererseits insoweit unter der Kontrolle des Parlaments, als dieses eine Volksabstimmung zu seiner Absetzung initiieren und seine Anklage beim Verfassungs-
gerichtshof beschließen kann. Wer der oder die neue BundespräsidentIn wird, kannst auch du mit
deiner Stimme mitbestimmen.
[Top]
Wann findet die Wahl statt?
Am Sonntag, den 25. April 2004. Die meisten Wahllokale (zumindest in den größeren Städten) haben von 7.00 Uhr früh bis 17.00 Uhr abends geöffnet. Du kannst also lange ausschlafen oder du hast, wenn du gleich in der Früh wählen gehst, noch jede Menge Zeit für einen Sonntags-
ausflug. Doch Vorsicht! Die Wahlzeiten können in einzelnen Gemeinde stark abweichen: Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dann frag am besten am zuständigen Gemeindeamt nach oder schau auf das Informationsblatt, das man in vielen Gemeinden mit der Post zugeschickt bekommt. Um 17.00 Uhr abends ist
dann alles vorbei. Die letzten Wahllokale machen dicht und der ORF geht mit der ersten Hochrechnung auf Sendung. Das solltest du nicht verpassen!
Sollte bei der Wahl kein Kandidat bzw. keine Kandidatin mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen können, kommt es am 09. Mai 2004
zu einem zweiten Wahlgang. Hier stellen sich die beiden stimmenstärksten KandidatInnen einer Stichwahl,
in der entschieden wird, wer künftig in die
Hofbug einziehen wird.
[Top]
Welche Personen kandidieren?
Für das Amt des/der BundespräsidentIn kandidieren Benita Ferrero–Waldner, die derzeitige Außenministerin, nominiert von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), und Heinz Fischer, der stellvertretende Präsident des Nationalrats, nominiert von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ).
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und die Grünen haben nach langer Diskussion entschieden, keine/n eigene/n KandidatIn ins Rennen zu schicken.
Mit dem Steirer Wolfgang Pöltl und dem ehemaligen steirischen Landtagsabgeordneten Martin Wabl versuchen zwei weitere unabhängige Kandidaten, in die Hofburg zu kommen. Nachdem Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und Alf Poier ihre Kandidaturen wieder zurückgezogen haben, bleibt noch das Gerücht, dass Stefan Weber (»Drahtiwaberl«) zur Wahl antreten könnte.
Links zu den Homepages der wahlwerbenden Personen findest du in unserem Link-Bereich.
[Top]
Ab wann darf ich wählen?
Wenn Du ...
– spätestens am Wahltag, also dem 25. April 2004
dein 18. Lebensjahr vollendet hast, somit vor dem oder
am 25. April 1986 geboren bist;
– nicht aus irgend einem Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen bist;
– und am sogenannten Stichtag (2. März 2004)
in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen warst.
In 99,9 % der Fälle ist aber nur der erste Punkt
wirklich wichtig.
[Top]
Wo finde ich mein Wahllokal?
Allgemein gilt: In der Gemeinde, in der du am Stichtag
(2. März 2004) »hauptgemeldet« warst – wo du also
damals deinen Hauptwohnsitz hattest –, ist auch dein
Wahllokal. In vielen Gemeinden werden die genauen Adressen der Wahllokale am Schwarzen Brett des Gemeindeamtes ausgehängt oder mittels Postwurf-
sendungen bekannt gegeben. Viele Gemeinden haben auch eigene Homepages mit diesbezüglichen Informatio-
nen. Und wenn du dich gar nicht zurecht findest, ein kleiner Tipp: Frag deine Nachbarn, die wissen das!
Vorsicht: Wenn du vor kurzer Zeit von daheim ausgezogen bist und dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, kann es Probleme geben, da noch immer deine Heimatgemeinde für dich zuständig ist. Zum Wählen
musst du trotzdem nicht nach Hause fahren. Organisiere dir rechtzeitig eine Wahlkarte – und das
Problem ist gelöst!
[Top]
Was muss ich zur Wahl mitnehmen?
Deine Stimme kannst Du nur abgeben, wenn du einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis mitbringst. Der zeichnet sich dadurch aus, dass dein Foto drauf ist, dein Name draufsteht und ein Stempel von einem Amt drauf ist. Also zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein, Reise-
pass. Kein amtlicher Lichtbildausweis ist zum Beispiel
der Meldezettel (kein Foto drauf), der Schülerausweis (nicht amtlich) oder deine Netzkarte (kein Ausweis).
Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo dein
Wahllokal ist, musst du zur Wahl nicht mitnehmen – sie
erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.
[Top]
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst du nur selbst. Deine Stimme kannst
du also nicht an jemand anderes weitergeben. In deinem Wahllokal überreichst du dem Leiter bzw. der Leiterin
der dortigen Wahlbehörde deinen amtlichen Lichtbildaus-
weis und deine Wahlkarte, falls du eine solche beantragt hast. (Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst
du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)
Nachdem deine Identität festgestellt wurde, bekommst
du den amtlichen Stimmzettel und ein Kuvert und darfst
die Wahlzelle betreten. Jetzt bist du allein. Niemand
schaut dir über die Schulter. Ein prickelndes Gefühl,
wenn man es zum ersten Mal erlebt.
Wenn du deine Stimme abgegeben hast, steckst du
den Stimmzettel in das Kuvert, klappst es zu und wirfst
es in die Urne. Dann wird dein Name abgehakt, damit
du kein zweites Mal kommst, und du kriegst deinen
Ausweis wieder. Wenn du mit Wahlkarte wählst, gibst du
das verschlossene Kuvert an den/die Leiter/in der
Wahlbehörde. Die leiten dann deinen Stimmzettel im
verschlossenen Kuvert an die für dich zuständige
Landeswahlbehörde weiter.
Und fertig. Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für deine Zukunft zu treffen und du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen –
ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen
[Top]
Was unterscheidet gültige von ungültigen Stimmen?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel (den bekommst du im Wahllokal) eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche/n KandidatIn du wählen wolltest. Am sichersten ist es, wenn du einfach ein Kreuz in den Kreis bei der/dem KandidatIn machst, die du wählen willst. Du kannst
aber auch alle anderen KandidatInnen durchstreichen –
auch dann ist deine Stimme gültig. Von schriftlichen Kommentaren am Stimmzettel raten wir eher ab. Wenn du den KandidatInnen etwas mitteilen willst, dann sag’s ihnen während des Wahlkampfes – jetzt hören
sie dir sicherlich zu!
[Top]
Muss ich zum Wählen nach Hause fahren?
Daheim ist es angeblich am schönsten, man muss es
aber nicht an jedem Wochenende haben! Schon gar nicht am Wahltag. Wenn du dir bis 22. April eine sogenannte Wahlkarte organisierst (vielleicht sogar online), kannst du in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs wählen. Das kostet nichts, geht ganz einfach und ist sehr bequem.
[Top]
Woher bekomme ich eine Wahlkarte?
Ab dem Zeitpunkt der Verlautbarung der Wahl – bis spätestens Donnerstag, den 22. April 2004 – kannst du an deinem Hauptwohnsitz eine Wahlkarte beantragen. Das funktioniert entweder persönlich direkt am jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat, oder auch per Fax und
E-Mail. Große Gemeinden haben auch die Möglichkeit eingerichtet übers Internet eine Wahlkarte zu bestellen. Mit einer Wahlkarte kannst du dann überall in ganz Österreich wählen, musst diese jedoch auch dann mitnehmen, wenn du wider Erwarten doch in dem für
dich zuständigen Wahllokal wählen willst
[Top]
Kann ich meine Wahlkarte auch online bestellen?
Einige größere Gemeinden haben bereits die Möglichkeit eingerichtet, übers Internet eine Wahlkarte zu bestellen. Schau mal auf der Homepage Deiner Heimatgemeinde nach, ob sie dieses Service anbietet. Sogenanntes
»E-Government« ist ein Schlagwort, das die PolitikerInnen gerne im Munde führen. Probier mal aus, ob es
wirklich funktioniert!
[Top]
|
|
|
|