Hofburg Schnitzel
   

Wählen ab dem 18. Geburtstag !
Der Stichtag für die Wahlberechtigung wurde verändert. Bei den BundespräsidentInnenwahl können jetzt alle Menschen wählen, die bis zum Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Davor konnten junge Menschen erst dann wählen, wenn sie vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

Neuer Stichtag ist der 25. April 2004 für die BundespräsidentInnenwahlen!

Seit dem Vorjahr gilt die Regelung, dass alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Nationalratswahlen, BundespräsidentInnenwahlen und Europawahlen
wählen dürfen. Das gilt auch für die Teilnahme an Volks-
abstimmungen und Volksbefragungen. Davor konnten junge Menschen erst dann bei bundesweiten Wahlen ihre Stimme abgeben, wenn sie vor dem 1. Jänner des Wahl-
jahres das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

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