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Was wird gewählt?
Bei der Europawahl am 13. Juni 2004 wählst du das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament ist die einzige EU-Institution, die direkt von den EU-BürgerInnen gewählt wird. Das Europaparlament ist also die Stimme der BürgerInnen der Europäischen Union! Es ist in den Prozess der Gesetzgebung eingebunden, es wacht über die öffentlichen Gelder und es kontrolliert die anderen Insitutionen, wie die Europäische Kommission oder den Rat der Europäischen Union.
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Wann findet die Wahl statt?
Am Sonntag, 13. Juni 2004, in ganz Österreich. Die Öffnungszeiten der Wahllokale werden von den Gemeindewahlbehörden selbst bestimmt und sind spätestens fünf Tage vor der Europawahl festzusetzen. Laut Europawahlordnung müssen Wahllokale allerdings spätestens um 22 Uhr schließen.
Europaweit finden die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 10. Juni bis zum 13. Juni statt.
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Welche Personen kandidieren?
Gewählt werden kann in Österreich jeder und jede, der/die am Stichtag für die Europawahl, dem 6. April, in die Europawählerevidenz eingetragen ist. Zudem müssen die KandidatInnen für die Europawahl spätestens mit Ablauf des Tages der Europawahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.
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Ab wann darf ich wählen?
Wählen dürfen alle ÖsterreicherInnen, die am Tag der Europawahl, also am 13. Juni, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dasselbe gilt für EU-BürgerInnen, die in Österreich wohnen und in die EuropawählerInnenevidenz eingetragen sind.
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Wo finde ich mein Wahllokal?
Grundsätzlich kannst du deine Stimme in deiner Gemeinde abgegeben, in der du wohnst bzw. deinen Hauptwohnsitz gemeldet hast. Entscheidend dafür ist der Stichtag und der ist auf den 6. April 2004 festgelegt worden. Dort, wo du zu diesem Zeitpunkt deinen Hauptwohnsitz gemeldest gehabt hast, bist du auch stimmberechtigt.
In vielen Gemeinden werden die genauen Adressen der Wahllokale am Schwarzen Brett des Gemeindeamtes ausgehängt oder mittels Postwurfsendungen bekannt gegeben. Und wenn du dich gar nicht zurecht findest, ein kleiner Tipp: Frag deine Nachbarn, die wissen das!
Wenn du Probleme darin siehst, dass du am 13. Juni nicht in deiner Heimatgemeinde sein kannst oder willst, organisiere dir rechtzeitig eine Wahlkarte und das Problem ist gelöst.
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Was muss ich zur Wahl mitnehmen?
Deine Stimme kannst du nur abgeben, wenn du einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis mitbringst. Der zeichnet sich dadurch aus, dass dein Foto drauf ist, dein Name draufsteht und ein Stempel von einem Amt drauf ist. Also zum Beispiel: Personalausweis, Führerschein, Reisepass. Kein amtlicher Lichtbildausweis ist zum Beispiel der Meldezettel (kein Foto drauf), der Schülerausweis (nicht amtlich), oder deine Netzkarte (kein Ausweis). Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen möchtest. Diverse Informationszettel, auf denen draufsteht, wo dein Wahllokal ist, musst du zur Wahl nicht mitnehmen – sie erleichtern aber die Arbeit der Wahlkommission.
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Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Wählen kannst du nur selbst. Deine Stimme kannst du also nicht an jemand anderes weitergeben. In deinem Wahllokal überreichst du dem Leiter bzw. der Leiterin der dortigen Wahlbehörde deinen amtlichen Lichtbildausweis und deine Wahlkarte, falls du eine solche beantragt hast. (Wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, musst du sie auch dann zur Wahl mitnehmen, wenn du doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen gehst.)
Nachdem deine Identität festgestellt wurde, bekommst du den amtlichen Stimmzettel und ein Kuvert und darfst die Wahlzelle betreten. Jetzt bist du allein. Niemand schaut dir über die Schulter. Ein prickelndes Gefühl, wenn man es zum ersten Mal erlebt.
Wenn du Deine Stimme abgegeben hast, steckst du den Stimmzettel in das Kuvert, klappst es zu und wirfst es in die Urne. Dann wird Dein Name abgehakt, damit du kein zweites Mal kommst, und du kriegst deinen Ausweis wieder. Wenn du mit Wahlkarte wählst, gibst du das verschlossene Kuvert an den/die Leiter/in
der Wahlbehörde. Die leiten dann deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die für dich zuständige Landeswahlbehörde weiter.
Und fertig. Du hast nur fünf Minuten gebraucht, um eine wichtige Entscheidung für deine Zukunft zu treffen und du hast an freien und geheimen Wahlen teilgenommen – ein Grundrecht, für das Menschen in anderen Ländern kämpfen und ihr Leben aufs Spiel setzen.
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Was unterscheidet gültige von ungültigen Stimmen?
Eine Stimme ist dann gültig, wenn am amtlichen Stimmzettel (den bekommst du im Wahllokal) eindeutig der sogenannte »Wählerwille« erkennbar ist. Es muss bei der Auszählung der Stimmen also vollkommen klar sein, welche Partei du wählen wolltest. Am sichersten ist es, wenn du einfach ein Kreuz in den Kreis bei der
Partei machst, die du wählen willst. Du kannst aber auch alle anderen Parteien durchstreichen – auch dann ist deine Stimme gültig. Von schriftlichen Kommentaren am Stimmzettel raten wir eher ab. Wenn du den Parteien etwas mitteilen willst, dann sag’s ihnen während des Wahlkampfes – jetzt hören sie dir
sicherlich zu!
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Muss ich zum Wählen nach Hause fahren?
Daheim ist es angeblich am schönsten, man muss es aber nicht an jedem Wochenende haben! Schon gar nicht am Wahltag. Wenn du dir bis 9. Juni eine sogenannte Wahlkarte organisierst (vielleicht sogar online), kannst du in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs wählen. Das kostet nichts, geht ganz einfach und ist sehr bequem.
Große Gemeinden haben auch die Möglichkeit eingerichtet übers Internet eine Wahlkarte zu bestellen. Mit einer Wahlkarte kannst du dann überall in ganz Österreich wählen, musst diese jedoch auch dann mitnehmen, wenn du wider Erwarten doch in dem für dich zuständigen Wahllokal wählen willst. Die Beantragung einer Wahlkarte kostet nichts.
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Woher bekomme ich eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte wird von deiner zuständigen Gemeinde ausgestellt. Mit Wahlkarten können auch all jene Wahlberechtigten an der Europawahl teilnehmen, die zum Beispiel aus Krankheits- oder Altersgründen nicht persönlich in ihr Wahllokal kommen können. Ab sofort – bis spätestens 9. Juni – kannst du beim Gemeindeamt in deinem Hauptwohnsitz eine Wahlkarte beantragen. Das funktioniert entweder
persönlich direkt am jeweiligen Gemeindeamt oder auch per Fax und E-Mail. Das Antragsformular für eine Wahlkarte findest du auch im Internet auf der
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Kann ich meine Wahlkarte auch online bestellen?
Einige größere Gemeinden haben bereits die Möglichkeit eingerichtet, übers Internet eine Wahlkarte zu bestellen. Am besten ist, du suchst gleich auf der Homepage deiner Heimatgemeinde, ob sie dieses Service anbietet. Sogenanntes E-Government ist ein Schlagwort, das die PolitikerInnen gerne im Munde führen. Probier mal aus, ob es wirklich funktioniert!
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