Europa-Testbild

 

 

     

Was versteht man unter der EU Erweiterung?
Zehn neue Mitgliedsstaaten wurden in die Europäische Union aufgenommen und damit wurde auch die 50-jährige Teilung Europas überwunden. 13 Staaten haben sich um die Mitgliedschaft beworben: Zehn dieser Beitrittsländer - Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien - sind am 1. Mai 2004 beitgetreten. Um der Europäischen Union beizutreten, müssen die Beitrittsländer bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die sogenannten „Kopenhagener Kriterien", erfüllen. Ein zukünftiges Mitgliedsland muss demnach folgende Voraussetzungen erfüllen:
Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, welche die Gesamtheit des EU Rechts darstellen. Die EU unterstützt die Beitrittsländer bei der Übernahme des EU-Rechts, und sie stellt eine Palette von finanzieller Unterstützung zur Verfügung, um die Infrastruktur und Wirtschaft zu verbessern.

Weiters sind derzeit Rumänien und Bulgarien in Beitrittsverhandlungen. Mit Kroatien soll diese im kommenden Jahr beginnen. Der Türkei wurden sie ebenso in Aussicht gestellt.

[Top]

Die Geschichte der EU Erweiterungen
Am 1. Mai wurde die größte Erweiterungsrunde in der Geschichte der Europäischen Union vollzogen. Mit dem Beitritt der acht osteuropäischen Länder sowie Maltas und Zyperns wird die europäische Teilung nach dem Zweiten Weltkrieg endgültig überwunden. Die einzelnen Etappen dieses Prozesses zeichnet folgende Chronik nach.

– 1951 - Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten gründen die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
– 1957 - Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Rom gründen die Sechs die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
– 1973 - Dänemark, Irland und Großbritannien treten der EWG bei.
– 1981 - Griechenland schließt sich der EWG an.
– 1986 - Spanien und Portugal treten bei.
– 1987 - Die EWG beschließt, bis spätestens 1992 einen Binnenmarkt aufzubauen.
– 1987 - Die Türkei beantragt die Mitgliedschaft, verfügt aber nach Ansicht der Gemeinschaft noch nicht über die nötige Beitrittsreife.
– 1992 - Mit dem Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union geschaffen, die die Zuständigkeit der Gemeinschaft auf die politische Ebene ausdehnt. Die Schaffung einer gemeinsamen Währung wird beschlossen.
– 1995 - Österreich, Finnland, und Schweden treten der EU bei.
– Nov. 1998 - Beitrittsgespräche mit Polen, Tschechien, Ungarn, Estland, Slowenien und Zypern beginnen.
– Jan. 1999 - Elf EU-Staaten führen den Euro als Buchgeld ein.
– Dez. 1999 - Die Türkei wird als Beitrittskandidat anerkannt, muss aber mehr Reformen auf dem Gebiet der Demokratie und Menschenrechte einleiten, bevor Verhandlungen mit ihr aufgenommen werden können.
– Jän. 2000 - Die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta werden aufgenommen.
– Dez. 2000 - Mit dem Vertrag von Nizza zur Reform der Institutionen und Entscheidungsprozesse bereiten sich die EU-Staaten auf die Erweiterung vor.
– Jän. 2002 - Der Euro wird in zwölf EU-Staaten als Bargeld eingeführt. Großbritannien, Dänemark und Schweden behalten ihre eigenen Währungen.
– Okt. 2002 - In einem zweiten Referendum nehmen die Iren den Vertrag von Nizza an.
– Nov. 2002 - Die EU legt den 1. Mai 2004 als Beitrittsdatum für zehn neue Mitglieder fest.
– Dez. 2002 - EU-Gipfel in Kopenhagen: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern werden zum Beitritt am 1. Mai 2004 eingeladen. Rumänien und Bulgarien sollen in ihrem Bemühen unterstützt werden, 2007 beizutreten. Die Türkei bekommt kein festes Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen. Stattdessen will der Europäische Rat im Dezember 2004 überprüfen, ob Ankara die Beitrittskriterien erfüllt und dann gegebenenfalls ohne weitere Verzögerung die Verhandlungen aufnehmen.
– 8. März 2003 - In einem Referendum stimmt Malta als erstes der zehn neuen EU-Mitglieder dem Beitritt zur Union zu, bis September des Jahres folgen die anderen neun Staaten.
– 9. April 2003 - Das Europäische Parlament in Straßburg stimmt mit überwältigender Mehrheit für die Aufnahme der zehn neuen Länder. Tschechien erhält wegen der Benes-Dekrete die geringste Zustimmung.
– 16. April 03 - Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten und der zehn neuen Mitglieder unterzeichnen in Athen die Beitrittsverträge
– 12./13. Dezember 03 - Die Staats- und Regierungschefs der zehn neuen Länder sitzen beim Brüsseler Gipfel erstmals gleichberechtigt mit Stimmrecht am Tisch. Die 25 können sich allerdings nicht auf eine europäische Verfassung einigen, der Gipfel scheitert.
– 1. Mai 2004 - Die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten kommen in Dublin zusammen, um die Erweiterung feierlich zu besiegeln.

[Top]

Was ist ein MEP?
MEP steht für Mitglied des Europäischen Parlaments oder Member of the European Parliament.

[Top]

Was ist eine Fraktion?
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele im Parlament oder anderer politischer Gremien, wie dem Gemeinderat.
Fraktionen erhalten im Parlament einen besonderen Status, der mit zusätzlichen Rechten verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionstatus erhält, ist im allgemeinen eine Mindestzahl von Abgeordneten vorgeschrieben (oft 5 % der Abgeordneten). Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch mehrere Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner freier Abgeordneter möglich. Geleitet wird eine Fraktion von einem Vorsitzenden.

Grundlage für eine effektive Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. In der Praxis stellt sich diese meist als Fraktionszwang dar, d.h. die Mitglieder müssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem freien Mandat widerspricht.

Bei einem Parteiauschluss eines Abgeordneten erfolgt auch ein Ausschluss aus der Fraktion. Der gewählte Mandatar bleibt dann als wilder Abgeordneter im Parlament. Im österreichischen Parlament heißen die Fraktionen "Klub" und werden von Klubobleuten geführt.

[Top]

Das who is who der Fraktionen
PPE-DE Europäische Volkspartei (Christdemokraten) und europäische Demokraten (Fraktion der ÖVP)
PSE Sozialdemokratische Partei Europas (Fraktion der SPÖ)
ELDR Liberale und Demokratische Partei Europas
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke
V/ALE Grüne/Freie Europäische Allianz Verts/ALE (Fraktion der Grünen)
UEN Union für das Europa der Nationen
EDD Europa der Demokratien und der Unterschiede
NI Fraktionslos (FPÖ ist fraktionslos)

[Top]

Derzeitige Anzahl der Sitze der Fraktionen im Europäischen Parlament
Europäische Volkspartei - PPE-DE 232 Stimmen

Sozialdemokratische Partei Europa - PSE 175 Stimmen

Liberale und Demokratische Partei Europas - ELDR 52 Stimmen

Vereingte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke - GUE/NGL 49 Stimmen

Grüne/Freie Europäische Allianz Verts - V/ALE 44 Stimmen

Union für das Europa der Nationen - UEN 23 Stimmen

Europa der Demokratien und der Unterschiede - EDD 18 Stimmen

Fraktionslos - NI 31 Stimmen


INSGESAMT 624 Stimmen

[Top]

Anzahl der Sitze nach Ländern
(in alphabetischer Reihenfolge nach der Bezeichnung der Staaten in der jeweiligen Landessprache)


Belgien 24 Sitze (derzeit 25)
Zypern 6 Sitze (derzeit 0)
Tschechische Republik 24 Sitze (derzeit 0)
Dänemark 14 Sitze (derzeit 16)
Deutschland 99 Sitze (derzeit 99)
Griechenland 24 Sitze (derzeit 25)
Spanien 54 Sitze (derzeit 64)
Estland 6 Sitze (derzeit 0)
Frankreich 78 Sitze (derzeit 87)
Ungarn 24 Sitze (derzeit 0)
Irland 13 Sitze (derzeit 15)
Italien 78 Sitze (derzeit 87)
Lettland 9 Sitze (derzeit 0)
Litauen 13 Sitze (derzeit 0)
Luxemburg 6 Sitze (derzeit 6)
Malta 5 Sitze (derzeit 0)
Niederlande 27 Sitze (derzeit 31)
Österreich 18 Sitze (derzeit 21)
Polen 54 Sitze (derzeit 0)
Portugal 24 Sitze (derzeit 25)
Slowakei 14 Sitze (derzeit 0)
Slowenien 7 Sitze (derzeit 0)
Finnland 14 Sitze (derzeit 16)
Schweden 19 Sitze (derzeit 22)
Vereinigtes Königreich 78 Sitze (derzeit 87)

INSGESAMT (MAX.) 732 (derzeit 626)

[Top]

Stimmverteilung zwischen großen und kleinen Nationen
Die Formel "sechs gegen neunzehn" bezieht sich in erster Linie auf die Bevölkerungsgröße.

Als die Großen der EU wurden bisher im Allgemeinen Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, und Spanien angesehen. Mit Polen gesellt sich erstmals ein so genannter Reformstaat zu diesem illustren Kreis. In diesen sechs Ländern leben rund drei Viertel der Bevölkerung der EU-25. Insgesamt leben in der EU rund 450 Millionen Menschen. Vier Länder - Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien - sind Mitglied der G-8, gehören also zu den größten Industrienationen der Welt.

[Top]

Wer ist der Chef des Parlaments?
El Presidente stammt aus Irland. Pat Cox wurde 2002 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt.

[Top]

Was sind die Aufgaben der Parlaments?
Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

1. Das Parlament teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat. Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet.
2. Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.
3. Das Parlament teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.

[Top]

Wo tagt das Parlament?
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg also in Frankreich statt, das somit "Sitz" des Parlaments ist. Die parlamentarischen Ausschüsse sowie zusätzliche Plenartagungen werden in Brüssel/ Belgien abgehalten, während die Verwaltungsstellen – also das sogenannte "Generalsekretariat" in Luxemburg angesiedelt sind.

[Top]

Geschichte des Europäischen Parlaments
Ausrichten können „die im Europäischen Parlament“ mittlerweile eine ganze Menge. Durch die Neuerungen des Vertrags von Amsterdam gilt: Ohne das Parlament geht in der EU in Zukunft sehr wenig. Obwohl es als einzig direkt gewähltes EU-Organ den politischen Willen von 450 Millionen Unionsbürgern vertritt, ist das Europäische Parlament kein Vollparlament. Es setzt keine Regierung ein, wie dies dem österreichischen Parlament zusteht. Auch seine Funktion als Gesetzgeber ist vergleichsweise eingeschränkt. Diese schwache Position ist in der historischen Entwicklung der EU begründet. Deren ursprüngliche parlamentarische Vertretung spielte in den ersten zwei Jahrzehnten ihrer Geschichte keine nennenswerte Rolle. Mit dem Zuwachs an gesamtpolitischen Kompetenzen für die Europäische Gemeinschaft (EG) wurde es unumgänglich, die europäische Bevölkerung stärker an der Europäische Gemeinschaft (EG) teilhaben zu lassen und ihre demokratische Legitimation zu verbessern. Das Resultat: Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den EU-Bürgern gewählt. Und seitdem ist das Parlament in einem langwierigen Prozess und mit langen Verschnaufpausen dabei, seine Kompetenzen gegenüber den beiden Hauptentscheidern in der EU, dem Ministerrat und der Kommission, auszuweiten und das Gebilde der EU demokratischer zu machen. Zwanzig Jahre später ist das Parlament den beiden Hauptakteuren in der Rangordnung zwar noch nicht gleichgestellt - aber es robbt sich heran...

[Top]

Der Vertrag von Amsterdam
Bei der Ausarbeitung des Vertrags von Amsterdam war es das Anliegen der Regierungskonferenz, die demokratische Legitimität der Organe und Einrichtungen der Union zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz des institutionellen Apparats im Hinblick auf die EU-Erweiterung zu verstärken. Das Europäische Parlament ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam in seiner Rolle gestärkt; dadurch werden die Voraussetzungen für die Erreichung des ersten der beiden genannten Ziele geschaffen. Allerdings wurde auch eine weitere Regierungskonferenz einberufen, um die Organe und Einrichtungen der Union auf den Beitritt neuer Mitglieder vorzubereiten.
Das Europäische Parlament hat im Entscheidungsprozeß der Europäischen Union größere Befugnisse erhalten. Die Anzahl der Rechtsetzungsverfahren wurde verringert und ihre Abwicklung vereinfacht. Nach dem neuen Vertrag wurde das Mitentscheidungsverfahren beträchtlich ausgedehnt. Dadurch ist das Europäische Parlament dem Rat als Gesetzgeber praktisch gleichgestellt.

[Top]

Der Vertrag von Nizza
Die Zusammensetzung und Funktionsweise der europäischen Organe wurde seit den 50er Jahren wenig verändert, obwohl sich die Zahl der Mitgliedstaaten von ursprünglich sechs auf 15 erhöht hat und die Europäische Union heute viel mehr Aufgaben wahrnimmt als zu Beginn der Integration.

Eine Erweiterung der Europäischen Union um bis zu 12 neue Staaten hätte ohne Reform den institutionellen Rahmen der Union gesprengt und ihre Handlungsfähigkeit gefährdet. In einer Union der 27 hätte die Europäische Kommission nach bis dahin geltenden Regeln 33 Mitglieder, die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments stiege auf mehr als 800 und einstimmige Beschlüsse im Rat hätten den Entscheidungsprozess ebenfalls deutlich verlangsamt.

Eigentlich hätte bereits die Regierungskonferenz in Amsterdam 1997 die Europäische Union "fit" für die Erweiterung machen sollen. Doch die Mitgliedstaaten konnten sich damals nicht auf die notwendigen institutionellen Reformen einigen und vertagten sie. Die somit notwendige Regierungskonferenz zur Reform der Europäischen Verträge wurde im Jänner 2000 eröffnet. Beim Europäischen Rat von Nizza am 11. Dezember 2000 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Schlussdokument, das als Vertrag von Nizza am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist.

[Top]

 

 

 

 



 

 

 
2004 © vote4future.at
ist eine Kampagne der Bundesjugendvertretung
designed by Plass Grafik | powered by siteswift